
Aktuell
Was ist unsere Landschaft wert?
Der Schwarzwaldverein e.V. klagt vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg, die den Bau von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet im Renchtal zulässt. „Wir fragen uns, was ist uns unsere Landschaft wert, wenn ein Jahrzehnte alter Schutzanspruch einfach vom Tisch gewischt wird? Was soll ein Landschaftsschutz, wenn er Landschaft nicht schützt?“ fragte Georg Keller, Präsident des Schwarzwaldvereins, auf einer Pressekonferenz am Montag (11.12.2017) in Oppenau. Konkret geht es um den geplanten Standort von vier Anlagen am Kutschenkopf/Eselskopf nahe Oppenau, zu dem der Schwarzwaldverein als anerkannter Naturschutzverband bereits im Sommer 2015 eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hatte. Vorangegangen war der Entscheidung des Regierungspräsidiums eine Ablehnung der Befreiung von den Vorschriften der Landschaftsschutzgebiete durch das Landratsamt Ortenaukreis im Mai 2016. Die Beschwerde der Antragstellerin ENBW gegen diesen Bescheid wurde dem Regierungspräsidium vorgelegt, das am 11. Oktober 2017 die Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis aufhob und die beantragte Befreiung erteilte. Der Schwarzwaldverein sieht mit dem Bau von Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf das typische Landschaftsbild, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Nationalpark Schwarzwald, gefährdet. Mit seiner Verbandsklage will der Verein auch grundsätzlich klären lassen, ob der Schutz der Schwarzwaldlandschaft bei der behördlichen Abwägung in den Genehmigungsverfahren zum Bau von Windkraftanlagen einen angemessenen Stellenwert erhält. Das Genehmigen der Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet am Kutschenkopf hält der Naturschutzverband für einen gefährlichen Präzedenzfall im Hinblick auf zukünftige Verfahren in anderen Landschaftsschutzgebieten. Georg Keller verwies auf die Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 2. Mai 2016, in der der Schutzanspruch der typischen Landschaft formuliert ist und die eindrücklich darlegt, was auf dem […]